das Volk wird aktiv

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“  – Gustav Heinemann

… diese Worte eines ehemaligen deutschen Bundespräsidenten kann man noch dahingehend ergänzen, wonach die Basis jeder Demokratie eine umfassende und vorallem ehrliche (!) Information seitens der Politik und Medien an die Bevölkerung sein sollte. Wenn man sich die aktuelle Informationspraxis von Bundesrat und Behörden zum Mobilfunk anschaut, dann kommt man eher zur Ansicht, dass verniedlicht, verschwiegen, schöngeredet und entsprechend irregeführt wird. Oder anders gesagt: Der Bundesrat opfert die Volksgesundheit den wirtschaftlichen Partikulär-Interessen einiger Konzerne. Das Volk ist also aufgerufen, sich selbst zu informieren und sich eine Meinung zu bilden; etwa wie folgt:

Als Mensch und Bürger / Bürgerin haben Sie z.B. das Recht auf «Achtung Ihrer Wohnung» (schweizerische Bundesverfassung, Artikel 13).

Tolerieren Sie eine Zwangsbestrahlung durch Mobilfunk-Unternehmen und z.B. durch WLAN’s Ihrer Nachbarn, dann sind Sie mit einer Bestrahlung stillschweigend einverstanden.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Entscheid von 2007 festgehalten, «das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung gilt auch gegenüber den Immissionen (Einwirkungen) des Mobilfunks!»

Wenn jemand nun seinem Recht auf !Achtung der Wohnung! (z.B. Mobilfunk-strahlenfreie Wohnung) und/oder seinem Recht auf die eigene Gesundheitsvorsorge, also !geistige und körperliche Unversehrtheit! (schweizerische Bundesverfassung Artikel 11) Geltung verschaffen will, dann ist es naheliegend und vermutlich sogar notwendig, dass man dies bei den zuständigen Behörden, Gremien und den Verursachern schriftlich bekannt gibt und entsprechend anmeldet respektive die Einhaltung dieser Rechte in Erinnerung ruft und einfordert!

Nachfolgend Presse-Texte und Muster-Dokumente zum Download, bei welchen Sie frei und nach eigenem Gutdünken über deren Nutzung (komplett oder auszugsweise) oder Ablehnung entscheiden können. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieser Dokumente und Texte auf eigenes Risiko des Nutzers / der Nutzerin erfolgt. Der Verein Bewusst Klartext lehnt jede Haftung diesbezüglich ab und spricht keine Empfehlung aus, weder in die eine noch andere Richtung.

Wenn Sie Unterstützung und Texte für Bau-Einsprachen benötigen, finden Sie beim Verein Schutz-vor-Strahlung passende Informationen in Bezug auf eine formelle Einsprache.

Eine formelle Einsprache ist allerdings auf den bestehenden Modalitäten der Gesetzgebung aufgebaut, welche grundlegende individuelle Bedürfsnisse auf Schutz (Gesundheit und Eigentum) nur proforma berücksichtigt. Im konkreten Fall einer Einsprache gegen ein Bauvorhaben einer Mobilfunk-Antenne nimmt das «Gesetz» eine Interessensabwägung vor, welche derzeit leider meistens zu Gunsten der Konzerne und zu Ungunsten der Gesundheit von Mensch, Tier, Natur ausfällt.

Wenn Sie damit einverstanden sind, OK. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann können oder sollten Sie gegenüber dem Bauamt / Gemeinderat / … die wirklichen Fakten (z.B. medizinische Studien) darlegen und Ihre Forderungen formulieren. Somit kann es durchaus Sinn machen, in einem Nachtrag oder gar in der Einsprache selbst Ihre persönliche Meinung an die Gemeindebehörden kundzutun und ggf. ein Verbot der Bestrahlung Ihrer Wohnung mit Mobilfunk-Frequenzen auszusprechen. Dabei geht es nicht nur um die Wahrnehmung Ihrer Persönlichkeitsrechte, sowie den künftigen Schutz (und Rechtsposition) von Ihnen und Ihren Angehörigen, sondern auch um den Schutz der Gemeindebehörden / Bauverwaltungen / Kantonsbehörden, die – so scheint es – derzeit den Machenschaften der Mobilfunk-Konzerne*** ausgeliefert sind, und die – so scheint es – lediglich dazu da sind, um ihre persönliche Unterschrift unter ein Bauvorhaben zu setzen. Aber bilden Sie sich bitte Ihre eigene Meinung (siehe auch Presse-Texte weiter oben)!

Mitglieder und Unterstützer vom Verein Bewusst Klartext haben Bau-Einsprachen in folgender Art formuliert (es ist natürlich Ihnen überlassen, ob Sie auch in dieser oder ähnlicher Art vorgehen wollen oder nicht):

Dokumente, die im Brief als Beilagen aufgeführt sind, finden Sie hier.

Falls Sie einfach den Gemeinderat / Gemeindepräsidenten / die Behörden / allfällige Standort-Betreiber etc. zu Ihrer Sichtweise informieren möchten, hier ein Muster-Brief:

Und hier ein Beispiel, wie positiv der Discounter Lidl auf entsprechende Willensäusserungen der Anwohnerschaft reagiert hat:

https://rheintaler.ch/artikel/lidl-gibt-nach-und-verzichtet-auf-antenne/69116

*** es geht uns aber auch um den Schutz der Mobilfunk-Konzerne und deren Mitarbeitenden (= Mitbürger/innen), die anscheinend noch gar nicht bemerkt haben, welche Verantwortung sie auf ihre Schultern laden respektive welches Risiko sie laufen bei einem Mitwirken am ungebremsten Ausbau des nachgewiesenermassen schädlichen Mobilfunks!

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am 19.06.2020 Strafanzeige in Deutschland gegen Frau Merkel, die Behörden sowie gegen die Mobilfunk-Konzerne und deren Verantwortliche erhoben, da der Verdacht auf Völkermord durch Einführung des 5G-Mobilfunk-Standards besteht; siehe hier! Die Menschen in Deutschland können sich dieser Strafanzeige anschliessen.